Baurecht & Brandschutz

Diese Seite erläutert die wichtigsten baurechtlichen und brandschutztechnischen Grundlagen des Projekts «Quartett». Sie fasst die öffentlich verfügbaren Fachbeurteilungen verständlich zusammen und ordnet deren Ergebnisse ein.

💡Kurz erklärt

✓ Das Projekt muss die Vorgaben des Baureglements erfüllen.

✓ Für Schulgebäude gelten zusätzliche Anforderungen an den Brandschutz.

✓ Zwei unabhängige Fachbeurteilungen haben das Projekt untersucht.

✓ Diese Seite fasst die wichtigsten Ergebnisse verständlich zusammen.

Welche Vorgaben gelten?

Für das Projekt «Quartett» wurde geprüft, ob die gesetzlichen Vorgaben des Baureglements eingehalten werden. Untersucht wurden insbesondere die Gebäudehöhe sowie die erforderlichen Abstände zur Strasse und zu den Nachbargrundstücken.

  • Gebäudehöhe
  • Strassenabstand
  • Grenzabstand

🔎 Einordnung

Das Baureglement legt unter anderem fest, wie hoch Gebäude gebaut werden dürfen und welche Mindestabstände zu Strassen und Nachbargrundstücken einzuhalten sind. Diese Vorgaben gelten grundsätzlich für alle Bauvorhaben.

Wie wurde die Gebäudehöhe beurteilt?

Die Gebäudehöhe wird vom massgebenden Terrain bis zum höchsten Punkt des Gebäudes gemessen. Für die betreffende Zone beträgt die maximal zulässige Gebäudehöhe 16,0 m. Die baurechtliche Fachbeurteilung kommt beim Projekt «Quartett» auf eine Gebäudehöhe von rund 17,5 m.

Die wichtigsten Feststellungen

Zulässige Gebäudehöhe16,0 m
Projekt «Quartett»ca. 17,5 m
Differenzca. +1,5 m

Das bedeutet

Gemäss der vorliegenden Fachbeurteilung liegt die Gebäudehöhe des Projekts «Quartett» über der im Baureglement festgelegten maximalen Gebäudehöhe.

Wie wurden die Abstände beurteilt?

Zusätzlich wurde geprüft, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zur Gemeindestrasse und zum benachbarten Grundstück eingehalten werden.

Strassenabstand

Vorgeschriebener Mindestabstand3,0 m
Projekt «Quartett»0,5 m
Unterschreitung2,5 m

Grenzabstand zum Nachbargrundstück

Gemäss der baurechtlichen Beurteilung wird auch der erforderliche Grenzabstand zum benachbarten Grundstück nicht eingehalten. Die entsprechenden Abstände sind im Gutachten dokumentiert.

Vorgeschriebener Mindestabstand5,0 m
Projekt «Quartett»3,2 m
Unterschreitung1,8 m

Welche Anforderungen gelten beim Brandschutz?

Für Schulgebäude gelten aufgrund der vielen Personen besondere Anforderungen an den Brandschutz und die sichere Evakuierung. Die Fachbeurteilung untersucht deshalb insbesondere die Gebäudehöhe sowie die Anforderungen an die Fluchtwege.

🔎 Einordnung

Je nach Gebäudehöhe gelten unterschiedliche Anforderungen an den Brandschutz. Mit zunehmender Höhe steigen insbesondere die Anforderungen an Flucht- und Rettungswege.

Gebäude mittlerer Höhe

Das Schulhaus wird aufgrund seiner Gebäudehöhe eindeutig der Kategorie Gebäude mittlerer Höhe zugeordnet.

Für Gebäude dieser Kategorie gelten gegenüber Gebäuden geringer Höhe zusätzliche Anforderungen an die Ausbildung der Flucht- und Rettungswege.

Gebäudehöheca. 18 m
GebäudekategorieGebäude mittlerer Höhe
Zusätzliche Anforderungenja

Fluchtwege

Gemäss VKF-Richtlinien sind bei Schulgebäuden dieser Gebäudekategorie Brandschutzabschlüsse zwischen horizontalen und vertikalen Fluchtwegen erforderlich.

Die publizierten Wettbewerbsunterlagen zeigen solche Brandschutzabschlüsse nicht.

Vertikale Fluchtwegevorhanden
Brandschutzabschlüssenicht ersichtlich
Weitere Planungerforderlich

Das können Sie mitnehmen

✔ Die Fachbeurteilungen untersuchten Baurecht und Brandschutz unabhängig voneinander.

✔ Gemäss den veröffentlichten Unterlagen überschreitet die Gebäudehöhe die zulässige Gebäudehöhe nach Baureglement.

✔ Auch bei den Mindestabständen werden Abweichungen beschrieben.

✔ Für Gebäude dieser Höhe gelten erhöhte Anforderungen an den Brandschutz.

Übersicht der Feststellungen

🏠 GebäudehöheÜberschreitung der zulässigen Gebäudehöhe
🛣️ StrassenabstandMindestabstand unterschritten
📐 GrenzabstandMindestabstand unterschritten
🔥 BrandschutzZusätzliche Anforderungen erforderlich

Die aufgeführten Feststellungen beruhen auf den veröffentlichten Fachbeurteilungen. Ob und wie diese Punkte im weiteren Projektverlauf gelöst werden können, ist Gegenstand des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens.